Was Sie wissen
sollten...
Ziele der Verordnung 3821/85 Anhang 1B
Ziele
dieser Verordnung sind:
Wie?
Eine
sichere Datenaufzeichnung durch eine neue Generation der
Fahrtscheiber-Geräte: der digitale Tachograph.
Das
heutige System mit Papierscheiben ist veraltet und
entspricht weder dem heutigen technischen Standard, noch der
erforderlichen Manipulationssicherheit. Hinzu kommt die
generelle Veränderung des Fahrerarbeitsplatzes im NFZ.
Die
neue Generation der Tachographen soll die analogen
Fahrtenschreiber mit Papierscheiben ersetzen, um eine
sichere digitale Datenaufzeichnung zu ermöglichen. Das
Gerät, ähnlich wie ein Radiogerät, wird im Fahrzeug
eingebaut.
Am 13.
Juni 2002 wurde die neue EU Verordnung 3821/85 Anhang 1B
verabschiedet.
Hier die wichtigsten Punkte der
EU-Verordnung: Wer muss den neuen Tachographen einbauen ?
Gibt es eine Nachrüstpflicht ?
In der
EU müssen alle Neufahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to oder Fahrzeuge mit min. 9
Plätzen ab vermutlich dem 01. Januar 2006 mit den neuen
EU-Kontrollgeräten (DKG) ausgerüstet sein.
Fahrzeuge die nach dem 1. Januar 1996 zugelassen wurden,
müssen bei defektem analogen Gerät auf die neue Technik
umrüsten, sofern es sich um Fahrzeuge mit mehr als 12 to
zulässigen Gesamtgewicht oder um Fahrzeuge zur
Personenbeförderung mit mehr als 10 to und min. 9 Plätzen
handelt.
Staaten
des erweiterten Europas, die auch das AETR-Abkommen
unterzeichnet haben, können die Ausrüstung mit digitalen
Tachographen kurzfristig zur Pflicht erklären.
Prinzip der neuen Aufzeichnungstechnik
Während
der Fahrt speichert der neue digitale Tachograph alle
relevanten Informationen, die im Fahrzeug zur Verfügung
stehen. Dazu gehören u.a.: Fahrzeugidentifikation,
Fahreridentifikation, Fahreraktivitäten und
Fahrzeuggeschwindigkeit.
Die
Aufzeichnung der Daten erfolgt digital und nicht mehr
elektromechanisch, wie in den bisherigen Fahrtschreibern. Es
wird im fahrzeugbezogenen Tachographen und auf der
fahrerbezogen Chipkarte parallel aufgezeichnet.
Die
manipulationssichere und umfassende Informationsaufzeichnung
ermöglicht eine bessere Einhaltung und Kontrolle der
europäischen Gesetzgebung. Zusätzlich können die vorhandenen
Daten für die betriebswirtschaftliche Abrechnung und zur
Fahrzeugdisposition weiterverwendet werden.
Bedieneinheit, Geschwindigkeitssensor und die verschiedenen
Chipkarten bilden ein komplettes System mit vielen Vorteilen
Dieses
System besteht aus :
-
einer
Bedieneinheit, einem radioähnlichen Gerät, mit zwei
Chip-Kartenlesern für Fahrer und Beifahrer, einem Display
und einem integrierten Drucker,
-
einem
intelligenten Geschwindigkeitssensor, der per Kabel an die
Bedieneinheit angeschlossen ist und
-
mindestens einer Chipkarte (z.B. Fahrerkarte), die
fahrerbezogene Informationen zur Verfügung stellt.
Die Funktionen der Bedieneinheit
-
Datenspeicher
Es
werden alle Fahrzeugaktivitäten der letzten 365 Tage
aufgezeichnet : Identität des/der Fahrer(s), Lenk-, Arbeits-
Bereitschafts- und Ruhezeiten des/der Fahrer(s), gefahrene
Strecke, Funktionsunregelmäßigkeiten, Geräteausfall,
Fahrzeuggeschwindigkeit der letzten 24h.
-
Datenanzeige auf dem integrierten Display
Das
Display zeigt die momentane Geschwindigkeit, die gefahrenen
Kilometer, die Uhrzeit und alle anderen gespeicherten Daten
in Echtzeit an. Diese sind für Fahrer, Flottenbetreiber und
Kontrollbehörden verfügbar.
-
Drucker
Der
integrierte Drucker ermöglicht den Ausdruck aller wichtigen
Daten auf Papier. Es können Daten aus der Bedieneinheit
und/oder von der eingelegten Chipkarte ausgedruckt werden.
Die Chipkarten
Die
Fahrerkarte (weiß)
Jeder
Fahrer bekommt eine Chipkarte, die im Gerät eingeführt wird.
Diese
Karte ist streng personenbezogen, d.h. nicht übertragbar.
Sie registriert und speichert die Daten der letzten 28 Tage
Fahrtätigkeit eines Fahrers in/mit einem beliebigen
Fahrzeug. Bei den gespeicherten Informationen auf der Karte
handelt es sich um die Identifikationsdaten des Fahrers, des
jeweils benutzten Fahrzeuges, um Lenk- und Ruhezeiten, die
gefahrene Strecke, Funktionsunregelmäßigkeiten und einen
eventuellen Geräteausfall. Diese Karte wird eine
Gültigkeitsdauer von maximal 5 Jahren haben (in
Abhängigkeit der unterschiedlichen EU-Verwaltungsbehörden).
Die
Ausgabe der einzelnen Karten erfolgt in Eigenverantwortung
der EU-Mitgliedstaaten und wird daher auch unterschiedlich
durchgeführt. In Deutschland werden voraussichtlich die
Führerscheinstellen/Landratsämter für die Verteilung
zuständig sein.
Um
jeglichen Missbrauch zu vermeiden, unterstützt die EU die
Mitgliedstaaten und deren Behörden bei der Einführung eines
einheitlichen europäischen Kontrollnetzes.
Weitere
Karten für den digitalen Tachographen
Die
Unternehmenskarte (gelb)
Sie wird von dem Betriebsleiter genutzt, um die
Informationen zu speichern, die von der Fahrzeugeinheit und
der Fahrerkarte kopiert wurden.
Die
Kontrollkarte (blau)
Sie übt die gleiche Funktion für die Kontroll-Behörden aus.
Diese Behörden stellen auch bestimmtes Informationsmaterial
zur Wiedererlangung der Gesamtheit an Daten zur Verfügung.
Die
Werkstattkarte (rot)
Sie wird zum Kalibrieren und Reparieren von digitalen
Tachographen in den zugelassenen Zentren genutzt, die mit
dem entsprechenden Material Geräteeichungen zur Verfügung
stellen.
Die
EU-Verordnung können Sie hier herunterladen. |